Preise und Tarife Strom



Grund- und Ersatzversorgung mit Strom

Am 25.06.2021 wurde die Novellierung des EnWG vom Bundestag beschlossen. Es stellt den Rahmen für den Markt der leitungsgebundenen Energie und enthält grundlegende Regelungen. Nach diesem Gesetz ist die Stadtwerke Havelberg GmbH als Energieversorger im Rahmen der Grundversorgung für die Belieferung von Strom und Gas für Haushaltskunden in ihrem Grundversorgungsgebiet verpflichtet.

Für alle Tarifverträge mit grundversorgten Haushaltskunden, für alle Sonderverträge sowie für alle mit Letztverbrauchern bestehende Ersatzversorgungsverhältnisse über die Belieferung mit Strom in Niederspannung gelten:

  • die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) einschließlich
  • der Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Havelberg GmbH zur StromGVV und
  • die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Lieferung elektrischer Energie der Stadtwerke Havelberg GmbH. 

Als Allgemeine Preise für die Versorgung in Niederspannung gelten weiterhin:

  • die Allgemeinen Preise für die Grund- und Ersatzversorgung der Stadtwerke Havelberg GmbH) und
  • die Allgemeinen Preise der Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Havelberg GmbH.

Haushaltskunden sind Endverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt beziehen oder der Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche und gewerbliche Zwecke einen Jahresverbrauch von 10 000 kWh nicht übersteigt.